Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Angebote der Rübeländer Tropfsteinhöhlen u.a. Besichtigungen, Führungen, Kinder-Erlebnisführung, Kindergeburtstag, Taschenlampenführung, Trauungen sowie alle weiteren Führungen, die durch einen Besucher bzw. eine Besuchergruppe genutzt werden. Ebenfalls Gültigkeit haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche Veranstaltungen im Rahmen des Höhlentheaters in der Baumannshöhle.
Vertragsabschluss und Vertragsbestandteile
Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme – zwischen dem Besucher oder Veranstalter von Gruppenreisen o.ä. und dem Tourismusbetrieb der Stadt Oberharz am Brocken, Rübeländer Tropfsteinhöhlen – zustande. Vertragsbestandteile sind die getroffenen Vereinbarungen unter Berücksichtigung der hier aufgeführten Geschäftsbedingungen.
Leistungen
Leistungen und Leistungsbestandteile ergeben sich aus der Beschreibung der Angebote/ Veranstaltungen im Webauftritt der Rübeländer Tropfsteinhöhlen www.harzer-hoehlen.de und ggf. zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
Kosten / Bezahlung
Die Kosten für die Angebote/Veranstaltungen werden, sofern keine individuellen Preisabsprachen getroffen wurden, im Webauftritt der Rübeländer Tropfsteinhöhlen www.harzer-hoehlen.de dargestellt. Die Bezahlung erfolgt, falls keine Online-Zahlung vorgenommen oder anderweitige Absprachen getroffen wurden, am Tag der Führung vor Ort an der Kasse.
Stornierung / Verspätung
Wenn der Besucher eine Stornierung oder Umbuchung (z.B. durch verspätete Anreise des Besuchers) von vorab gekauften Tickets (z.B. Onlinetickets) selbst veranlasst, so werden Gebühren i.H.v. 1,00 € brutto pro Ticket berechnet, sofern die u.g. Stornoregelungen nicht gelten.
Für angemeldete/reservierte Besuchergruppen werden bei einer Stornierung folgende Gebühren berechnet:
• Stornierung bis 7 Tage vor dem Angebot: 1,00 € Stornierungsgebühr je Ticket
• Stornierung 7 bis 1 Tag vor dem Angebot: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
• Stornierung am Tag des Angebots: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises
Gruppen oder Besucher, die ein Angebot der Rübeländer Tropfsteinhöhlen zu einem festen Termin gebucht haben, diesen jedoch aufgrund einer Verspätung nicht einhalten können, haben keinen Anspruch auf das zeitlich gesehen nächste Angebot.
Der Besucher bzw. die Gästegruppe hat sich spätestens 15 Minuten vor der gebuchten/reservierten Führung/ Besichtigung/ Veranstaltung o.ä. an der Kasse zu melden.
Spätere Meldungen an der Kasse gelten als Verspätung i.S. dieser Geschäftsbedingungen.
Es obliegt den Rübeländer Tropfsteinhöhlen, darüber zu entscheiden, wann die Gästegruppe bzw. der Besucher, entsprechend den möglichen Kapazitäten, zu einem anderweitig freien Termin in den aktuellen Tagesablauf integriert wird.
Im Falle von höherer Gewalt, ungünstigen Wetterumständen und dergleichen, was den Schauhöhlenbetrieb in den Rübeländer Tropfsteinhöhlen unmöglich macht, behält sich der Tourismusbetrieb der Stadt Oberharz am Brocken, Rübeländer Tropfsteinhöhlen vor, ein Angebot/ eine Veranstaltung kurzfristig abzusagen.
Dies wird selbstverständlich nicht ohne alle Bemühungen, dies zu verhindern, geschehen.
Haftungshinweise
Die Teilnahme an allen Angeboten/Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Es gilt die aktuell gültige Haus- und Besucherordnung der Rübeländer Tropfsteinhöhlen.
Stand: Januar 2024