Hier finden Sie die häufigsten Fragen unserer Gäste und die passenden Antworten.
Vor Ort
1. Wie kann ich vor Ort bezahlen?
An den Parkautomaten und an den Höhlenkassen kann mit Münzen, Scheinen oder EC-Karte gezahlt werden.
Theatertickets können nur mit Bargeld erworben werden.
Für die öffentlichen Toiletten werden 50-Cent-Münzen benötigt.
2. Warum darf man in den Höhlen nicht fotografieren?
Für das Fotografierverbot in unseren Höhlen gibt es grundsätzlich mehrere Gründe:
- Vermeidung von Störfaktoren für die in dem Naturraum Höhle lebenden Tiere
- Vermeidung von Störungen der Aufmerksamkeit unserer Besucher (zum Teil niedrige Deckenhöhen, schmale Gänge, steile Treppenabschnitte und daraus entstehender Verletzungsgefahr bei Ablenkung)
- Vermeidung von Menschenansammlungen bzw. Auflaufen einzelner Besuchergruppen
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und die Beachtung unserer Vorgaben.
3. Warum dürfen Hunde oder andere Tiere nicht in die Höhle?
Bei der Baumanns- und der Hermannshöhle handelt es sich um Naturhöhlen.
Es ist also ein natürlicher Lebensraum für heimische Tiere.
Ein Revierverhalten, wie es u.a. für Hunde normal ist, ist in den Höhlen nicht erlaubt/erwünscht.
4. Wieso benötigt man keinen Helm, muss aber trotzdem auf seinen Kopf aufpassen?
Die Baumannshöhle ist seit 1649 eine Schauhöhle.
Höhlen entstehen durch natürliche Prozesse im Gegensatz zu einem Bergwerk.
Darüber hinaus sind mehrere Sicherheitsmaßnahmen in der Höhle getroffen, weshalb im Bereich des Führungsweges ausgeschlossen ist, dass Steine oder Geröll auf den Kopf fallen können.
Demnach gibt es bei uns keine Helmpflicht.
Das heißt aber nicht, dass man nicht trotzdem die Höhle aufmerksam begehen sollte.
5. Wie groß sind die Führungsgruppen?
Es können bis zu 40 Personen in einer Gruppe sein.
Im Einzelfall können die Gruppen auch wesentlich kleiner organisiert werden.
6. Was kann man vor Ort machen, um ggf. Wartezeiten zu überbrücken?
Die gastronomischen Einrichtungen des Ortes, sofern geöffnet, bieten Verweilflächen an. Es steht Ihnen darüber hinaus der Ortspark zum Aufenthalt zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es in Rübeland 2 Stempelstellen und Aussichtspunkte („Hoher Kleef“ und „Schornsteinberg“), die man über kurze Wanderwege erreichen kann. Als Lohn haben Sie eine einzigartige Sicht über Rübeland. Den Rundweg um den Höhlenort Rübeland finden Sie auf der Internetseite unserer Tourismusregion.
7. Gibt es gastronomische Angebote vor Ort?
In Rübeland gibt es einige wenige kleine Gaststätten und Imbissangebote.
Da diese von privaten Akteuren betrieben werden, gibt es gerade außerhalb der Ferienzeiten nur bedingte Angebote.
In den Empfangsgebäuden der Höhlen gibt es Automatenangebot für Heiß- und Kaltgetränke und Eis. Bitte beachten Sie, dass auf Basis der aktuellen Situation das Angebot nur eingeschränkt bzw. nicht vorgehalten werden kann.
8. Wem gehören die Höhlen?
Beide Höhlen befinden sich im kommunalen Eigentum der Stadt Oberharz am Brocken und werden durch den kommunalen Eigenbetrieb „Tourismusbetrieb der Stadt Oberharz am Brocken, Rübeländer Tropfsteinhöhlen“ betrieben.